Allgemeines Zivilrecht

Besteht der Anspruch? Was ist mein Recht?  

Antworten gibt das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch.  

Bei Verträgen gilt der Grundsatz: pacta sunt servanda (Verträge sind zu halten). Andererseits gibt es Möglichkeiten, sich vom Vertrag zu lösen. Bei einem Mangel einer gekauften Sache gibt es ein Rücktrittsrecht. Bei der Ehe die Scheidung. Bei gewissen Verbraucherverträgen gibt es ein Widerrufsrecht. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestimmungen unwirksam, die für den Kunden unklar oder nachteilig sind. Minderjährige können ohne Zustimmung der Eltern grundsätzlich keinen wirksamen Vertrag schließen. Bei Irrtum oder Täuschung ist ein Vertrag anfechtbar. Bei Wucher ist der Vertrag sittenwidrig. Wann verjährt ein Anspruch infolge Zeitablaufes?  

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt viele Vertragstypen, wie z.B. den Kaufvertrag, den Ratenlieferungsvertrag, die Schenkung, die Leihe, den Mietvertrag, Pachtvertrag, Darlehensvertrag (Kreditvertrag), Werkvertrag, Reisevertrag und Maklervertrag.  

Ein Anspruch kann aber auch ohne Vertrag entstehen aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis. Hierzu zählt die Geschäftsführung ohne Auftrag, ein Herausgabeanspruch infolge ungerechtfertigter Bereicherung, ein Schadensersatzanspruch infolge einer Eigentumsverletzung oder ein Schmerzensgeld bei Körperverletzung.    

Das Sachenrecht regelt die Ansprüche aus Besitz- und Eigentumsverhältnissen, seien es bewegliche Sachen, Tiere oder Immobilien.

Das Zivilgesetzbuch (BGB) liefert umfassende Regelungen im Familienrecht, Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht und Erbrecht.

Durchgesetzt wird ein Anspruch nach der Zivilprozessordnung mit Hilfe der Gerichte und Gerichtsvollzieher*innen im Rahmen der Zwangsvollstreckung (Sachpfändung, Pfändung von Forderungen und Arbeitseinkommen, Eidesstattliche Versicherung etc.) oder Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung).