Verkehrsrecht

Alles rund ums Auto

Das Fachgebiet Verkehrsrecht umfasst offiziell die Bereiche:  

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,

  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,

  • Recht der Fahrerlaubnis (Führerschein),

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wir vertreten Sie also in allen Fragen rund ums Auto.

  1. Vertragliche Ansprüche: Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz beim Kauf eines mangelhaften Pkw. Welche Ansprüche bestehen bei fehlender Zusicherung einer Eigenschaft oder arglistiger Täuschung (Dieselskandal)?

  2. Straßenverkehrsrecht (StVG, StVO): Wer hatte Vorfahrt? Wir hat Schuld an dem Verkehrsunfall? Wie ist die Haftungsquote? Wer ist zum Schadenersatz verpflichtet?     

  3. Verkehrsstrafrecht (Ordnungswidrigkeiten): Welche Strafe oder welche Geldbuße kann abgewendet oder reduziert werden beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Rotlichtverstoß, überhöhter Geschwindigkeit? Wann erhalten Sie Ihren Führerschein wieder? Wann endet das Fahrverbot? Wie viele Punkte gibt es im Verkehrszentralregister in Flensburg nach dem Bußgeldkatalog für welche Ordnungswidrigkeit? Wann werden die Punkte gelöscht? Wann erfolgt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz? Wann empfiehlt sich ein Aufbauseminar, ein Vorbereitungskurs für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)? 

Bereits an dieser Stelle ein Hinweis unsererseits: Bitte machen Sie als Betroffene(r) oder Beschuldigte(r) keinerlei Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft – Sie haben das Recht, zu schweigen. Eine Aussage oder Stellungnahme sollte allenfalls nach Akteneinsicht gemacht werden. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen.