Versicherungsrecht: Leerstand eines Gebäudes als Gefahrerhöhung und Leistungskürzung

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 21.7.2025, Az. 16 U 64/24

(BGH, Urteil vom 13.1.1982, Az. IVa ZR 197/80)

Eine Erhöhung der Brandgefahr ist erst dann zu bejahen, wenn zu dem Leerstehen weitere Umstände hinzukommen.