Rotlichtverstoß

Erfolgt die polizeiliche Zeitmessung der Dauer der Rotlichtphase mit einer ungeeigneten Stoppuhr (Smartphone), ist die Messung zwar verwertbar, allerdings ist ein Toleranzabzug von 0,3 Sekunden vorzunehmen.BayObLG München, Beschluss vom 19.8.2019, Az. 201 ObOWI 238/19

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Kaskoversicherung § 81 Abs. 2 VVG

Kein Beweis eines unfallbedingten Fahrfehlers bei geringer alkoholischer Beeinflussung (§ 81 Abs. 2 VVG)Kommt ein Fahrzeugführer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,49 Promille von der Fahrbahn ab und erklärt das plausibel mit einer plötzlich die Straße querenden Wildschweinrotte, darf der Versicherer seine Entschädigungsleistung nicht kürzen.OLG Brandenburg, Urteil vom 8.1.2020, Az. 11 U 197/18

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