BGH, Beschluss vom 24.6.2025, Az. XII ZB 114/25
Die Festsetzung einer Vergütung für die Nutzung eines einem Ehegatten für die Trennungszeit zum alleinigen Gebrauch zuzuweisenden Haushaltsgegenstands (hier: Familienauto) steht im Ermessen des Gerichts. Die Höhe der eine angemessene Nutzungsvergütung hat sich im Ausgangspunkt an der Miete bzw. dem Nutzwert der konkreten Sache zu orientieren. Auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten sind bei der Bemessung der Vergütung zu berücksichtigen.
