Schadensersatz Nutzungsentschädigung

BGH, Urteil vom 7.10.2025, Az. VI ZR 246/24

Bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, wenn der Geschädigte selbst über ein zweites Fahrzeug verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zumutbar ist.