Stoßen die Torfrau und eine Angreiferin beim Sprungwurf im Hallenhandball zusammen, kommt eine Schadensersatzverpflichtung für dabei erlittene Verletzungen der Angreiferin nur in Betracht, wenn vom Schiedsrichter gegen die Torfrau eine rote Karte (mit Bericht) verhängt wird.
(OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11. Az. 22 U50/17)