Unfall beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

Bildet sich auf einer Landstraße vor einer ampelgeregelten Baustelle ein kolonnenartiger Rückstau und überholt – in einer Phase, in welcher kein Gegenverkehr naht – ein Motorrad mit mäßiger Geschwindigkeit diese Kolonne, trifft den Motorradfahrer keine Mithaftung, wenn aus der Kolonne ohne jegliche Vorankündigung ein Pkw nach links ausschert, um in einen dort befindlichen Wirtschaftsweg einzubiegen, und es hierdurch zu einer Kollision mit dem bereits auf nahezu gleicher Höhe befindlichen Motorrad kommt.

OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2020, Aktenzeiche 12 U 1134/19